Satzung

hier finden Sie die Vereinssatzung. Unter Formulare erhalten Sie die Satzungen auch als PDF-Version.

 

 

§1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR
1. Der Verein führt den Namen TC 1990 Brombachtal e.V. und hat seinen Sitz in 64753 Brombachtal. Er wurde am 28. Februar 1990 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter der Nummer VR 70607 eingetragen.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 ZWECK UND GEMEINNÜTZIGKEIT
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Sport und Spiel
b) Die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3 MITGLIEDSCHAFT IN VERBÄNDEN
Der Verein ist Mitglied im
a) Landessportbund Hessen e.V.
b) Zuständigen Landesverband (HTV )
c) Zuständigen Spitzenverband des DSB (DTB)
§4 VEREINSABZEICHEN
1. Das Vereinsabzeichen sieht wie folgt aus:


2. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen des Vereins-Abzeichens.
§5 MITGLIEDSCHAFT
1. Der Verein führt als Mitglieder
a) Ordentliche Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr)
b) Kinder (bis 13 Jahre)
c) Jugendliche (14 – 17 Jahre)
d) Ehrenmitglieder
2. Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter a, c und d.
3. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden.
4. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
5. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
6. Die Mitgliedschaft endet:
a) Durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres
zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist
b) Durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied
9 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat
c) Durch Tod des Mitglieds
d) Durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand festzustellen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlussbeschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekanntzugeben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.
7. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein
8. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.
§6 ORGANE DES VEREINS
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie soll in den drei ersten Monaten eines Kalenderjahres stattfinden.
2. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher durch die Veröffentlichung in den „Brombachtal Nachrichten“, Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Brombachtal, zu erfolgen.
3. Die Tagesordnung soll mindestens enthalten:
a) Bericht des Vorstandes
b) Bericht der Teamleiter
c) Veranstaltungskalender
d) Haushaltsvoranschlag
e) Im 2-Jahres-Turnus die Wahl von 2 Kassenprüfern, die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes, sowie die Neuwahl der Teamleiter
4. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.
5. Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
7. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittel Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen.
8. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder. Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu, wie den ordentlichen.
§8 VORSTAND
1. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus
a) Dem 1. Vorsitzenden
b) Dem 2. Vorsitzenden
c) Dem Finanzvorstand
Zwei Vorstände sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.
2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben, insbesondere über die Teams und deren Leiter.
3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 2 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes geschäftsführend im Amt.
4. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
§9 VERANTWORTUNGSBEREICHE UND TEAMS
1. Die operativen Aufgaben des Vereins werden von Teams übernommen, an deren Spitze jeweils ein Teamleiter steht. Teams können von allen Vereinsmitgliedern gebildet werden.
2. Es werden Teams gebildet, die u.a. folgende Aufgaben übernehmen:
Mitgliederwerbung, Öffentlichkeitsarbeit, Tennisanlage, Spielbetrieb, Veranstaltungen, Jugendarbeit, Finanzen und Organisation
§10 ORDNUNGEN
1. Der Vorstand beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des TC 1990 Brombachtal.
2. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Spitzenverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich. Diese Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
§11 AUFLÖSUNGSBESTIMMUNG
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Brombachtal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

64753 Brombachtal, den 01. März 2013
Unterschriften der folgenden Personen:
Armin Lambrich, 1. Vorsitzender
Marina Palermo, 2. Vorsitzende
Herbert Wettern, Schatzmeister

 

Ersteintragung in das Vereinsregister
am -3. September 1990.
Amtsgericht Michelstadt
Die Geschäftsstelle